Ein Software-Produkt von

Infos zur Lizenzierung des Software-Produkts Mikrocodesimulator MikroSim 2010

... das ultimative CPU-Simulationsprogramm


Allgemeine Infos | Lizenzierungsmöglichkeiten | Lizenzerwerb und -erstellung | Lizenzvertrag


Allgemeine Infos:

Im Folgenden erhalten Sie in Stichpunkten zusätzliche Informationen zur Lizenzierung und des Lizenzkonzepts des Mikrocodesimulators MikroSim 2010 und seiner Hilfsprogramme, die Sie bei der Wahl des Lizenzierungstyps unterstützen sollen.

  • Egal ob Demo-, Einzelplatz- oder Mehrplatzversion - es gibt nur eine Programmversion.
  • In welcher Programmversion der Mikrocodesimulator ausgeführt wird, entscheidet das Produkt-Lizenz-File.
  • Ohne oder ungültigem PLF wird die Software als Demoversion ausgeführt.
  • Mit dem Kopieren eines gültigen PLFs in das Programmverzeichnis von MikroSim wird dieses freigeschaltet – Sie haben die Lizenz mit MikroSim uneingeschränkt zu arbeiten.
  • Mit jedem bereitgestellen Programm-Update können Sie Ihre Installation aktualisieren ohne die Lizenz erneuern zu müssen.
  • Bei Erwerb der Lizenz erhalten Sie das aktuelle Programm zusammen mit Ihrem Produkt-Lizenz-Files auf CD innerhalb Deutschlands postalisch zugeschickt. Programm-Updates sind unter "www.mikrocodesimulator.de" kostenlos erhältlich.
  • Mit einer gültigen Lizenz können Sie Ihre eigenen entwickelten oder veränderten Mikrocodedateien signiert abspeichern und erneut laden.

Lizenzierungsmöglichkeiten:

Als Lizenzierungstyp steht Ihnen die Einzelplatz-, die Mehplatzversion und die mehrplatzfähige Einzelplatzversion bei einer Bestellung zur Wahl.

Einzelplatzversion:

Eine Einzelplatzversion wird rechnerbezogen auf eine Person oder Institution lizenziert. Die Lizenz ist für alle Benutzer des Rechners gültig und erfordert keine Einwahl zum Lizenzserver ins Internet.

Mehrplatzversion:

Eine Mehrplatzversion wird auf einen Benutzerkreis einer Institution mit mehr als 10 Lizenznehmern vergeben. Die Lizenzvergabe wird über eine Internetverbindung mit dem Lizenzserver protokolliert, der unter www.mikrocodesimulator.de rund um die Uhr von einem externen Provider zur Verfügung gestellt wird. Ausser der Erstellung und Vergabe der zeitliche befristeten Lizenzen entsteht Ihnen kein Verwaltungsaufwand.

Mehrplatzfähige Einzelplatzversion:

Die Lizenzvergabe wird einem Wechselmedium (USB-Stick)  übertragen. MikroSim kann als lizenzierte Vollversion betrieben werden, so lange der USB-Stick am Rechner angeschlossen ist. Das Institut ist verantwortlich für das Verteilen und Einsammeln der verausgabten Lizenzen in Form des Lizenz-USB-Sticks. Die Lizenz ist für alle Benutzer des Rechners gültig und erfordert keine Einwahl zum Lizenzserver ins Internet.

 

Gruppenlizenz:

Einzelplatz- und Mehrplatzlizenzen können zusammen im Sinne einer Gruppen-Lizenz betrieben werden. Dabei ist der eine Teil der Lizenzen einer Institution rechnerbezogen, der andere Teil als Mehrplatz-Lizenz verteilbar. Gruppenmitglieder mit einer gültigen Lizenz können zur Verfügung gestellte, signierte Dateien laden, speichern und miteinander austauschen.

Testversion:

Zum Testen des Mikrocodesimulators steht Ihnen die Demoversion zur Verfügung. Der zu Demozwecken bereitgestellte Mikrocode und RAM-Inhalt kann geladen werden und in Einzelschritten ausgeführt und modifiziert werden, nicht jedoch gespeichert. Zum intensiven Testen des Simulators können Sie die Programmversion für eine 10-tägige Testperiode einmalig ohne Rücksprache freischalten. Möchten Sie den Simulator über einen längeren Zeitraum für den Einsatz in der Lehre testen, so können Sie eine zeitlich limitiert gültige Mehrplatzlizenz gegen ein geringes Entgeld käuflich erwerben. Bei Interesse an einer Vollversion wird Ihnen Ihr vorab entrichtetes Entgeld dem Lizenzierungspreis angerechnet. Fragen Sie nach!


Lizenzerwerb und -erstellung:

Einzelplatz-Lizenzerstellung:

Nach erfolgtem Test der Demoversion erzeugen Sie unter dem Menüpunkt „Registrierung“ eine PLF-Datei mit den Angaben zur Person und Institution, für die Sie den Simulator registrieren möchten. Dabei wird die Datei „MikroSim_inaktiv.PLF“ mit einem Produktcode erzeugt, der von den lesbaren Angaben und der Hardware-Kennung abgeleitet wird. Bei einer Bestellung senden Sie diese Datei entweder per Mail oder postalisch nach erfolgtem Ausdruck per Post zu. Nach Begleichung der Lizenzgebühr erhalten Sie eine Installations-CD mit einem gültigen PLF-Datei, welche um den gültigen Produktaktivierungscode ergänzt ist. Die Lizenz ist gültig, solange keine Hardwareveränderungen durchgeführt werden (d.h. Festplattenausbau oder CPU-Austausch). Sollte dennoch ein Update der Lizenz notwendig sein, können Sie gegen Gebühr ein Lizenz-Update erhalten.

Mehrplatz-Lizenzerstellung:

Mit den Institutsangaben zur Bestellung einer Mehrplatzversion wird ein Zusatzprogramm bereitgestellt, welch PIN-geschützt gestartet werden kann und gültige PLFs für Ihr Institut erzeugen kann. Als Besteller einer Mehrplatzlizenz erhalten Sie eine aktuelle Installations-CD mit dem Setup-Programm des Mikrocodesimulators MikroSim zusammen  mit dem PLF-Generationsprogramm per Post. Den PIN-Code erhalten Sie separat. Mit gültigem PIN-Code erzeugen Sie Hardware-unabhängige PLF-Dateien mit zeitlich beschränkter Gültigkeit. Diese zeitlich befristete Lizenzdatei wird im Programmverzeichnis von MikroSim abgelegt. Jeder autorisierte Benutzer von MikroSim kann dieses Programm als Vollversion betreiben. Nach dem Ablauf der Lizenz können eigene erstellte Dateien nur noch geöffnet werden, nicht aber gespeichert.

Zur Überprüfung und Registrierung der gültigen Lizenzen ist es erforderlich, dass das Programm den Lizenzserver unter www.mikrocodesimulator.de aufrufen kann. Der Lizenzserver registriert die Anzahl verschiedener Rechner, die sich an einem Tag mit gültiger Lizenz anmelden. Die Freigabe erfolgt, solange die Anzahl bestellter Lizenzen nicht überschritten wird.

Mehrplatzfähige Einzelplatz-Lizenzerstellung:

Bei der Bestellung dieser Lizenz wird für jede Lizenz ein registrierter USB-Stick mit einer Produkt-Lizenz-Datei konfiguriert, welche auf den USB-Stick und den Lizenznehmer bezogen ist. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung einer größeren Anzahl von Lizenzen dieses Typs die Verzögerungen in der Lieferzeit aufgrund begrenzter Hardwareverfügbarkeit.


Lizenzvertrag:

Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder einer natürlichen oder einer juristischen Person – genannt „LIZENZNEHMER“) und „0/1-SimWare“(„LIZENZGEBER“) für das oben näher bezeichnete Softwareprodukt, das die Computersoftware und die zugehörigen Medien und eventuell gedruckte Materialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation enthält (im Folgenden „PRODUKT“ oder „SOFTWAREPRODUKT“ oder „SOFTWARE“ genannt). Indem Sie das SOFTWAREPRODUKT installieren, kopieren oder anderweitig benutzen, erklären Sie sich einverstanden, durch die Bestimmungen dieses Lizenzvertrages gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, dürfen Sie diese SOFTWARE nicht installieren.

SOFTWAREPRODUKTLIZENZ

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Verträge als auch durch andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.

1. LIZENZEINRÄUMUNG.

Dieser Lizenzvertrag gewährt jedem Benutzer des SOFTWAREPRODUKTS folgendes Recht:
Das vom LIZENZGEBER ausgelieferte SOFTWAREPRODUKT in Form des vorliegenden Installationspaketes ist grundsätzlich als FREEWARE zu betrachten. Sie dürfen Kopien des Installationspaketes auf unbegrenzt vielen Computern installieren, nutzen, Sicherheitskopien erstellen, oder diese an Dritte weitergeben.
Dieses Recht bezieht sich NICHT auf die Programmteile, die Sie durch Abschluss eines personalisierten und rechnerbezogenen „EINZELPLATZLIZENZVERTRAGES“ („VERTRAG“) beziehen, oder durch Abschluss eines auf eine Institution bezogenen „MEHRPLATZLIZENZVERTRAGES“ („VERTRAG“). Der Abschluss eines VERTRAGS ist verbunden mit der Anfertigung und Übergabe einer chiffrierten Produkt-Lizenz-Datei („PLF-Datei“), welche das SOFTWAREPRODUKT in seiner VOLLEN FUNKTION zu aktivieren befähigt.

Im Falle der Benutzung der Software ohne PLF-Datei ist es möglich, die SOFTWARE als KOSTENFREIE DEMOVERSION zu betreiben. Die daraus entstehenden Limitierungen nimmt der Anwender billigend in Kauf.

Im Fall der Benutzung der Software ohne PLF-Datei auf nicht zuvor für die SOFTWARE personalisierten Rechnern ist eine einmalige Aktivierung der DEMOVERSION zur VOLLVERSION kostenfrei möglich. Der unregistrierte Anwender entscheidet selbst über INSTALLATIONSZIELSYSTEM und Zeitpunkt der AKTIVIERUNG.

Durch die Aktivierung der Selbstregistrierung wird der unregistrierte Anwender zum LIZENZNEHMER einer zeitlich befristeten Installation erklärt. Die bei der Selbstregistrierung automatisch generierte PLF-Datei gewährt eine einmalige, 10-tägige, rechnerbezogene und unpersonalisierte Nutzungsdauer des Programms. Nach Ablauf der Testzeit kann die uneingeschränkte Nutzungsdauer nur durch den Erwerb eines EINZELPLATZLIZENZVERTRAGS oder der Nutzung einer MEHRPLATZLIZENZVERTRAGES und der daraus resultierenden Verwendung einer gültigen PLF-Datei verlängert werden.

Der zeitlich uneingeschränkte EINZELPLATZLIZENZVERTRAG kommt mit dem direkten Abschluss und der Aushändigung einer PLF-Datei mit dem rechnerbezogenen und personalisierten Anwender zustande.

Der MEHRPLATZLIZENZVERTRAG kommt mit der Generierung, Aushändigung oder Verwendung eine PLF-Datei von einem vom LIZENZGEBER bevollmächtigten LIZENZNEHMERS eines Institutes gegenüber Dritten, den BENUTZERN als Mitglieder einer Gruppe von Anwendern zustande.

Die zur Befähigung und Nutzung einer Mehrplatzversion notwendigen, zusätzlichen Software-Bestandteile unterliegen gesonderten Lizenzverträgen, die vom LIZENZGEBER bevollmächtigten LIZENZNEHMER einer Institution zu einzuhalten sind. Der Inhalt dieser ZUSATZLIZENZ wird mit Nutzung jenes besagten, zusätzlich notwendigen SOFTWARE-PAKETS vereinbart.

Der LIZENZNEHMER einer einmalig aktivierbaren TESTVERSION oder einer MEHRPLATZLIZENZVERSION erklärt sich damit einverstanden, dass zur Kontrolle der zeitlichen Nutzungsbeschränkung die Aktivierung und Betrieb der SOFTWARE nur mit der Nutzung einer aufgebauten Internet-Verbindung zu einem LIZENZSERVER möglich ist. Der LIZENZNEHMER erklärt sich einverstanden, dass die dabei übermittelten Daten mit denen auf dem SERVER hinterlegten Daten zum Zwecke der LIZENZKONTROLLE im gegenseitigen Interesse abgeglichen und gespeichert werden. Außer der Seriennummer spezieller Hardwarekomponenten sowie dem eingetragenen Namen des Lizenznehmers werden keine nutzer- oder rechnerspezifischen Informationen übermittelt.

2. BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF ZURÜCKENTWICKLUNG UND DEKOMPILIERUNG.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Insbesondere sind Sie nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT hinsichtlich seiner Funktionalität abzuändern. Dies betrifft insbesondere Vorgehensweisen und Verfahren, die es ermöglichen, die zur Einhaltung des Lizenzvertrages implementierten Nutzungslimitierungen zu umgehen und für Sie oder für Dritte zu deaktivieren.

VERTRIEB UND VERVIELFÄLTIGUNG.

Sie sind ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT als Vollversion kommerziell zu vertreiben oder zwecks Vertriebs zu vervielfältigen.

VERMIETUNG.

Sie sind nicht berechtigt, das SOFTWAREPRODUKT zu vermieten oder zu verleasen.

KÜNDIGUNG.

Ungeachtet anderer Rechte ist der LIZENZGEBER berechtigt, diesen Lizenzvertrag zu kündigen, wenn Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieses Lizenzvertrages verstoßen.

Bei der Benutzung einer rechnerbezogenen Einzelplatzlizenz sind Sie als LIZENZNEHMER im Falle einer Kündigung verpflichtet, alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTES und all seine Komponenten zu vernichten, die es ermöglichen, das Softwareprodukt als Vollversion zu betreiben.

Bei der Benutzung einer Mehrplatzlizenz sind Sie als LIZENZNEHMER im Falle einer Kündigung verpflichtet, neben den Kopien dieses SOFTWAREPRODUKTES insbesondere auch die der ZUSATZ-SOFTWARE-PAKETE zu vernichten, die es ermöglichen, das Softwareprodukt mit daraus erzeugten Produktlizenzdateien als Vollversion zu betreiben

Der LIZENZGEBER behält sich das Recht vor, zur Wahrung der LIZENZBESTIMMUNGEN im Interesse übriger LIZENZNEHMER einzelne, unkontrolliert vervielfältigte oder gewährte Mehrplatzlizenzen nach zuvor erfolgter in Kenntnissetzung und Abmahnung unter Beachtung der gesetzlichen Fristen, in seiner uneingeschränkten Funktionalität durch serverseitige LIZENZÜBERPRÜFUNG einzuschränken oder ihren Einsatz zu unterbinden.

Der LIZENZGEBER behält sich das Recht und die Möglichkeit vor, eine kostenpflichtige LIZENZERNEUERUNG oder –ERWEITERUNG im Falle eine Lizenzverletzung im gütlichen Einvernehmen anstelle einer Kündigung zu vereinbaren. Die dabei entstehenden Kosten trägt der LIZENZNEHMER.

WEITERGABE DES SOFTWAREPRODUKTS.

Sie dürfen die komplette Versionen des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weitergeben, vorausgesetzt, diese erklären sich mit den Bedingungen dieses Vertrags einverstanden. Dabei dürfen Sie nicht mehr als eine minimale Gebühr, die 5.00 EURO nicht überschreiten darf, zum Decken der Kosten von Medien, Vertrieb und Bearbeitung oder Download der Freeware-Version des SOFTWAREPRODUKTS erheben.

Unter keinen Umständen ist es Ihnen gestattet, nur einen Teil der SOFTWARE zu vertreiben; Sie müssen immer eine komplette Kopie des originalen SOFTWAREPRODUKTS weitergeben. Außerdem ist es nicht gestattet, ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis des Autors Programmteile einschließlich Dokumentation, Präsentationsmaterial oder kommerziell vom LIZENZGEBER erworbene Simulator-Dateien. Besondere Vereinbarungen können mit dem Autor jederzeit getroffen werden, bedürfen aber des schriftlichen Einverständnisses von „0/1-SimWare“.

3. UPDATES.

Mit der Bestellung einer Einzelplatz oder Mehrplatzlizenz bestätigt der LIZENZNEHMER, die kostenfreie Demoversion und die Möglichkeit der Aktivierbarkeit 10tägigen Testversion genutzt zu haben, um alle für ihn relevanten Funktionalitäten auf Plausibilität auf seinem Zielsystem getestet zu haben. In begründeten Ausnahmefällen behält sich der LIZENZGEBER das Recht und die Möglichkeit einer zeitnahen NACHBESSERUNG im Rahmen eines Updates im Sinne aller LIZENZNEHMER vor. Nicht die Funktionalität betreffende Nachbesserungswünsche werden als Anregung für mögliche Folgeupdates in Kenntnis übernommen.

Das SOFTWAREPRODUKT wird mit keinem Anspruch auf regelmäßige zu erfolgende Updates vertrieben. Der LIZENZNEHMER entscheidet selbstverantwortlich, ein kostenfreies Update auf eigene Kosten durchzuführen.

Der LIZENZGEBER entscheidet im eigenen Ermessen, ob und wann er ein kostenloses Software Update ausgeben muss. Im Falle eines kostenfreien Softwareupdates sind verausgabte und gültige PLF-Dateien weiterhin gültig.

Das Erkennen einer gültigen PLF-Datei und Befähigung zum Betrieb der SOFTWARE als Vollversion ist implizit mit der Gültigkeit und Erfüllung eines bereits abgeschlossenen Lizenzvertrages verbunden.

Der LIZENZGEBER hält sich das Recht vor, jederzeit ein nicht kostenfreies Update einzuführen.

Der LIZENZGEBER ist nicht verpflichtet, Kompatibilität mit bestehenden oder selbst erzeugten Simulationsdateien im Rahmen eines Updates zu gewähren.

4. URHEBERRECHT.

Das Eigentum und das Urheberrecht an dem SOFTWAREPRODUKT, dem evtl. gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des SOFTWAREPRODUKTES liegen bei „0/1-SimWare“ oder dessen Lieferanten. Das SOFTWAREPRODUKT wird durch das Urheberrecht und Bestimmungen internationaler Verträge geschützt.

VERSCHIEDENES.

GELTENDES RECHT.

Dieser Lizenzvertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland.

KEINE GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE.

DAS SOFTWAREPRODUKT UND DIE ZUGEHÖRIGEN DATEIEN WERDEN "WIE SIE SIND" UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEDER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine Installation des SOFTWAREPRODUKTS möglich ist, wird KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEN EINSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS ZU EINEM SPEZIELLEN ZWECK übernommen.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten verarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt. Der Anwender des SOFTWAREPRODUKTS trägt jedes Risiko selbst.

EINE ETWAIGE SCHADENSERSATZLEISTUNG DES VERKÄUFERS IST AUF DEN ERSATZ DES SOFTWAREPRODUKTS BZW. DIE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES BESCHRÄNKT.

KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG KÖNNEN „0/1-SimWare“ ODER DEREN LIEFERANTEN AUF KEINEN FALL FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN GLEICH WELCHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS ENTGANGENEM GEWINN, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, VERLUST VON GESCHÄFTLICHEN INFORMATIONEN ODER ANDERE MATERIELLE VERLUSTE) HAFTBAR GEMACHT WERDEN, DIE DURCH DIE VERWENDUNG BZW. DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES SOFTWAREPRODUKTS ENTSTANDEN SIND. DIES GILT AUCH DANN, WENN VON „0/1-SimWare“ ZUVOR AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DA MANCHE STAATEN UND RECHTSORDNUNGEN EINEN AUSSCHLUSS ODER EINE BESCHRÄNKUNG DER GEWÄHRLEISTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER ZUFÄLLIG ENTSTANDENE SCHÄDEN NICHT GESTATTEN, GILT DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT IN JEDEM FALL.

TEILGÜLTIGKEIT.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die Gültigkeit des restlichen Lizenzvertrages.